Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01, 5 U 29/01, 5 U 21/01c, 5 U 29/01c   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10793
OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01, 5 U 29/01, 5 U 21/01c, 5 U 29/01c (https://dejure.org/2001,10793)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.12.2001 - 5 U 21/01, 5 U 29/01, 5 U 21/01c, 5 U 29/01c (https://dejure.org/2001,10793)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 5 U 21/01, 5 U 29/01, 5 U 21/01c, 5 U 29/01c (https://dejure.org/2001,10793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Erben auf Auskunft über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib von Nachlassgegenständen gegenüber dem Erbschaftsbesitzer; Erreichen der für die Zulässigkeit der Berufungen erforderlichen Beschwer; Frage der internationalen Zuständigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht bei Errichtung eines Testaments im Ausland; Begriff des Erbschaftsbesitzers; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    "Spanisches" Testament eines Deutschen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.03.1972 - IV ZR 1200/68

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im deutschen Recht für das Erbrecht - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01
    Hat ein deutscher Erblasser ein Testament im Ausland (hier: Spanien) errichtet, das Rechtsfiguren enthält, die im ausländischen Erbrecht ihre Grundlage haben, führt das nicht zur Anwendung ausländischen Rechts, da die Testierfreiheit dem Testator nicht die Befugnis gibt, selbst zu entscheiden, nach welcher Rechtsordnung sich die Erbfolge und die erbrechtlichen Ansprüche richten sollen (im Anschluss an BGH NJW 1972, 1001).

    Die Testierfreiheit gibt dem Testator nämlich nicht die Befugnis zu entscheiden, nach welcher Rechtsordnung sich die Erbfolge und die erbrechtlichen Ansprüche richten sollen (vgl. BGH, NJW 1972, 1001, 1002).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01
    Zwar richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der sich mit der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft wehrt, danach, welche Mühe die Auskunftserteilung bereitet, d.h. auch, welche finanziellen Aufwendungen er zur Auskunftserteilung hat (vgl. BGH, NJW 1995, 664 , bestätigt durch BVerfG, NJW 1997, 2229 ; BGH, NJW 1997, 3246 ; 1999, 3050; 2001, 1284).
  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01
    Das ist der Fall, wenn der Schuldner in Folge eines Irrtums einen Teil des Nachlasses weggelassen hat, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen (BGHZ 92, 69; NJW 1983, 2244 ), wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind oder wenn das Verzeichnis auf Grund gefälschter Unterlagen aufgestellt wurde (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB , 60. Aufl., §§ 259 - 261 Rdnr. 22 m. w. N.).
  • BGH, 26.05.1987 - IX ZR 201/86

    Befreiende Wirkung von Leistungen des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01
    Ohne Wirkung ist die Pfändung jedoch dann, wenn sie völlig ins Leere geht, weil unstreitig ein Dritter Inhaber des fraglichen Rechts ist (BGH, NJW 1986, 2430 ; 1988, 495 m. w. N.; Zöller/Stöber, a.a.O., § 829 Rdnr. 4).
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 211/85

    Ansprüche des Kontoinhabers nach Auszahlung des Guthabens aufgrund eines

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01
    Ohne Wirkung ist die Pfändung jedoch dann, wenn sie völlig ins Leere geht, weil unstreitig ein Dritter Inhaber des fraglichen Rechts ist (BGH, NJW 1986, 2430 ; 1988, 495 m. w. N.; Zöller/Stöber, a.a.O., § 829 Rdnr. 4).
  • BGH, 03.02.1978 - I ZR 116/76

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01
    Dass die Beklagte wegen eines etwaigen Zahlungsanspruchs gegen die Erben kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Auskunftsbegehren der Kläger geltend machen kann, ergibt sich vielmehr daraus, dass Zurückbehaltungsrechte gegenüber Auskunftsansprüchen generell nicht gegeben sind (vgl. BGH, NJW 1978, 1157 ; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 273 Rdnr. 17; für Zurückbehaltungsrechte gegenüber dem Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 600, 602).
  • BGH, 05.02.2001 - II ZB 7/00

    Höhe der Beschwer bei Verurteilung zur Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01
    Zwar richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der sich mit der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft wehrt, danach, welche Mühe die Auskunftserteilung bereitet, d.h. auch, welche finanziellen Aufwendungen er zur Auskunftserteilung hat (vgl. BGH, NJW 1995, 664 , bestätigt durch BVerfG, NJW 1997, 2229 ; BGH, NJW 1997, 3246 ; 1999, 3050; 2001, 1284).
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01
    Zwar richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der sich mit der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft wehrt, danach, welche Mühe die Auskunftserteilung bereitet, d.h. auch, welche finanziellen Aufwendungen er zur Auskunftserteilung hat (vgl. BGH, NJW 1995, 664 , bestätigt durch BVerfG, NJW 1997, 2229 ; BGH, NJW 1997, 3246 ; 1999, 3050; 2001, 1284).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01
    Zwar richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der sich mit der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft wehrt, danach, welche Mühe die Auskunftserteilung bereitet, d.h. auch, welche finanziellen Aufwendungen er zur Auskunftserteilung hat (vgl. BGH, NJW 1995, 664 , bestätigt durch BVerfG, NJW 1997, 2229 ; BGH, NJW 1997, 3246 ; 1999, 3050; 2001, 1284).
  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 2726/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Wertbemessung des Beschwerdegegenstandes bei

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01
    Zwar richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der sich mit der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft wehrt, danach, welche Mühe die Auskunftserteilung bereitet, d.h. auch, welche finanziellen Aufwendungen er zur Auskunftserteilung hat (vgl. BGH, NJW 1995, 664 , bestätigt durch BVerfG, NJW 1997, 2229 ; BGH, NJW 1997, 3246 ; 1999, 3050; 2001, 1284).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1990 - 7 U 270/89
  • LG Berlin, 06.03.2006 - 5 O 428/05
    Eine solche Auskunft kann auch von einem Miterben gegenüber einem anderen verlangt werden, wobei er sich auf die Auskunftserteilung an die Erbengemeinschaft insgesamt richten muss (dazu: Hanseatisches OLG Bremen, OLGR Bremen 2002, 187 f.).
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